AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen SICHER!
1 Videoüberwachung
a) Einsatzbereich
Der Kunde hat die vom Hersteller gegeben Informationen und die rechtlichen Bestimmungen bezüglich den Überwachungskamera zu beachten.
Der Kunde darf lediglich sein Eigentum und Privatbereich mittels der Kamera überwachen.
(reolink.com/terms-conditions/)
b) Überwachung von Mitarbeitenden
Werden bei der Videoüberwachung Mitarbeitende gefilmt, dann sind zusätzlich die Anforderungen des Arbeitsrechts
zu beachten. Eine permanente Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich verboten.
(edoeb.admin.ch/videoueberwachung-arbeitsplatz)
c) Aufzeichnung von Audio
Bei der Aufzeichnung von Gesprächen werden Personendaten bearbeitet, womit das Datenschutzgesetz Anwendung findet.
Die Aufzeichnung von Gesprächen wird aber auch im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
(edoeb.admin.ch/audioueberwachung)
d) Schadenersatz
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des
Vertrags notwendig ist.
2 Rauch und Einbruchmeldeanlagen
a) Funktionsprüfung
Die periodische Funktionsprüfung ist Sache des Kunden.
Grundsätzlich ist die Anlage monatlich auf Funktion zu prüfen.
Im Störungsfall ist SICHER! Eric Schneider umgehend zu kontaktieren.
Jegliche Haftung bezüglich Störungen und Ausfälle im Zusammenhang mit der kompletten Anlage wird abgelehnt.
b) Garantie und Gewährleistung
Garantie Videoüberwachungsanlagen:
Die Garantie beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab Installationsdatum.
Die Garantie eines Produktes erlischt, wenn die Anlage oder einzelne Komponenten einen Fehler oder Defekt aufweisen, welcher durch eine Manipulation oder mutwillige Beschädigung durch Drittpersonen zurückzuführen sind.
Garantie bezüglich Nacheinstellungen
Jegliche Nacheinstellungen bezüglich Ereigniserkennung und Konfiguration sind von der Garantie ausgeschlossen und können durch die Firma SICHER! in Rechnung gestellt werden.
Garantie Meldeanlagen:
Die Garantie beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab Installationsdatum.
Die Garantie eines Produktes erlischt, wenn die Anlage oder einzelne Komponenten einen Fehler oder Defekt aufweisen, welcher durch eine Manipulation oder mutwillige Beschädigung durch Drittpersonen zurückzuführen sind.
Ausgeschlossen von Garantie und Gewährleistung sind Verschleissteile wie Batterien und Akkus. (Laufzeit Temperatur, Nutzungsfrequenz und Umgebungsabhängig)
3 Rauchmelder
Wann müssen Rauchmelder ausgetauscht werden?
Rauchmelder sollten gemäss den Empfehlungen des Herstellers regelmässig ausgetauscht werden. Die genaue Lebensdauer eines Rauchmelders kann je nach Modell und Hersteller variieren. Es wird jedoch empfohlen, Rauchmelder alle 10 Jahre auszutauschen, da die Sensoren im Laufe der Zeit verschleissen können.
Wie oft muss ich den Rauchmelder prüfen?
Gemäss der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sollte monatlich eine Funktionsprüfung vorgenommen werden. Bei den meisten Rauchmeldern können Sie für die Prüfung des Alarms einfach den Testknopf drücken. Ertönt der Alarm, ist Ihr Rauchmelder funktionstüchtig. Bleibt die Sirene aus, ist die Funktion gestört. Falls der Test negativ verläuft müssen Sie das Gerät rasch austauschen oder reparieren lassen.
Wie kann ich einen Rauchmelder reinigen?
Schalten Sie ihn aus, um versehentliche Alarme zu vermeiden. Entfernen Sie vorsichtig Staub und Schmutz von der Oberfläche des Rauchmelders mit einem weichen Staubwedel oder einer Bürste. Überprüfen Sie die Anweisungen des Herstellers, ob die Sensorkammer gereinigt werden kann, und verwenden Sie bei Bedarf Druckluft oder eine weiche Bürste. Stellen Sie sicher, dass der Rauchmelder nach der Reinigung korrekt wieder zusammengebaut ist, und führen Sie eine Funktionsprüfung durch, um die ordnungsgemässe Funktionsweise zu überprüfen.
Quelle: gvb.ch/brandschutz
4 Funkverbindungen und deren Ausfälle:
Bitte beachten Sie, dass die Funktionen aller mit WLAN betriebenen Geräte von einer stabilen und zuverlässigen WLAN-Verbindung abhängt.
Wir übernehmen keine Haftung für fehlende Meldungen von Ereignissen oder fehlende Aufzeichnungen, die durch schlechte WLAN-Abdeckung oder Änderungen der WLAN-SSID oder des WLAN-Passworts verursacht werden.
Die Verantwortung für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung einer stabilen WLAN-Verbindung liegt beim Kunden.
5 Aufwände und deren Verrechnung:
Aufwände und deren Verrechnung:
Verrechnung von Aufwänden bezüglich Beratung, Planung und Visualisierung:
Jegliche Aufwände bezüglich Beratung, Planung und Visualisierung können, wenn durch SICHER! im Voraus angekündigt, in Rechnung gestellt werden.
Haftungsausschluss für Leasingaufträge
Die SICHER E.S. GmbH übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Hindernisse, die durch die Bank oder andere externe Finanzinstitute im Rahmen der Abwicklung von Leasingaufträgen entstehen. Solche Verzögerungen liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und entziehen sich der Verantwortung der SICHER E.S. GmbH.
Ein gültiger Leasingvertrag setzt eine positive Bonitätsprüfung des Auftraggebers voraus. Sollte die Bonität nicht gegeben sein, kommt kein wirksamer Leasingvertrag zustande. Im Falle eines nachträglichen Rückzuges des Leasingvertrages werden 50 % der Gesamtkosten für bereits erbrachte Leistungen und Umtriebe in Rechnung gestellt.
Jegliche finanziellen Angelegenheiten, einschließlich Zahlungsmodalitäten, Zinsraten oder sonstiger finanzbezogener Fragen, sind direkt mit der Leasingbank zu klären. Die SICHER E.S. GmbH tritt hierbei lediglich als Vermittler auf und übernimmt keine Verantwortung für finanzielle Streitfragen oder Unstimmigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Leasingbank.